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Was passiert mit vorausbezahlten Rechnungen?
Mit der Schließung des Unternehmens und Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31.12.2023 erfolgt auch die Kündigung aller Leistungen zum 31.12.2023.
Sollten Sie Leistungen im Voraus, also über den 31.12.2023 hinaus geleistet haben, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Januar 2024.